Fachanwalt für Versicherungsrecht

von: raostermann

Debeka vergleicht sich mit Versicherungsnehmern vor dem OLG Koblenz

Wie wir bereits berichtet hatten, vertritt das Oberlandesgericht Koblenz die Rechtsauffassung, dass die Debeka in Riester-Rentenversicherungen sowie auch Leibrentenversicherungen den garantierten Rechnungszins für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen nicht einseitig reduzieren darf. Nachdem das Landgericht Koblenz

von: raostermann

Riester-Rentenversicherung der Debeka: OLG Koblenz bezeichnet Reduzierung des Rechnungszinses als vertragswidrig

Seit mehreren Jahren ist es gängige Praxis der Debeka Lebensversicherungsverein a. G., den bei Abschluss von Lebens- bzw. Rentenversicherungen in den Jahren 2002 bis 2012 garantierten Rechnungszins zumindest für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen zu reduzieren.

von: raostermann

Betriebsschließungsversicherung: Landgericht München I entscheidet zugunsten des Versicherungsnehmers

Mit Urteil vom 01.10.2020 hat das Landgericht München I entschieden, dass dem Pächter einer Gaststätte, der eine Betriebsschließungsversicherung bei der Versicherungskammer Bayern unterhält, der versicherte Betriebsschließungsschaden zu ersetzen sei. Das Gericht hatte

von: raostermann

Debeka senkt garantierten Rechnungszins nun auch bei nicht geförderten Rentenversicherungen

Wir hatten bereits berichtet, dass die Debeka bei Riester-Verträgen seit einiger Zeit versucht, die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen zu Rechnungszins und Sterbetafel zu relativieren. So will der Versicherer auf künftige Beitragserhöhungen nur

von: raostermann

Brexit: Was tun mit britischen Lebensversicherungsverträgen?

Verstärkt in den letzten Wochen thematisieren die Medien (exemplarisch wird verwiesen auf einen Bericht im Fränkischen Tag vom 13.02.2019, „Gefährdete Versicherungen“) die Konsequenzen, die sich hierzulande für Kunden britischer Lebensversicherungen wie Standard

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