Landgericht Köln schließt Reduzierung des Rentenfaktors aus
Die fallenden Kapitalmarktzinsen der vergangenen Jahre machten manche Versicherer erfinderisch, was die Einschränkung bei Vertragsschluss zugesagter Leistungen aus Lebens-oder Rentenversicherungen anbelangt.
Kanzleiinformation vom 27.10.2021
Bankrecht Abrechnung von Prämiensparverträgen Am 06.10.2021 wurde ein Urteil des BGH (Az.: XI ZR 234/20) verkündet, das allerdings noch nicht in schriftlich abgesetzter Form vorliegt. Den Medienberichten (z. B. Zeitschrift „Finanztest“) ist
Debeka vergleicht sich mit Versicherungsnehmern vor dem OLG Koblenz
Wie wir bereits berichtet hatten, vertritt das Oberlandesgericht Koblenz die Rechtsauffassung, dass die Debeka in Riester-Rentenversicherungen sowie auch Leibrentenversicherungen den garantierten Rechnungszins für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen nicht einseitig reduzieren darf. Nachdem das Landgericht Koblenz
Riester-Rentenversicherung der Debeka: OLG Koblenz bezeichnet Reduzierung des Rechnungszinses als vertragswidrig
Seit mehreren Jahren ist es gängige Praxis der Debeka Lebensversicherungsverein a. G., den bei Abschluss von Lebens- bzw. Rentenversicherungen in den Jahren 2002 bis 2012 garantierten Rechnungszins zumindest für Erhöhungsbeiträge/Dynamisierungen zu reduzieren.