Hoffnung für Kapitalanleger der Wohnungsbauges. Leipzig West AG
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig haben sich Pierre Klusmeyer als Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft und Jürgen Schlögel als deren Mehrheitsaktionär wegen eines gemeinschaftlichen Betrugs in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht. Das Strafverfahren dauert – im Januar 2009 – noch an.
Die Mehrheit der Kapitalanleger wird indes eher daran interessiert sein, wo und mit welchen Erfolgsaussichten zivilrechtlich Schadenersatz geltend gemacht werden kann.
Zum Schadenersatz verpflichtet sind selbstverständlich Herr Klusmeyer und Herr Schlögel, wobei sich natürlich die Frage stellen wird, ob diese beiden Hauptverantwortlichen nicht bereits von einer Vielzahl von Kapitalanlegern in Anspruch genommen werden.
Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergibt sich meines Erachtens aber weitergehend auch eine Haftung der Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG. Offenbar ist der Aufsichtsrat der ihm nach dem Aktiengesetz obliegenden Prüfungspflicht bereits seit Jahren nicht mehr nachgekommen, konnte oder wollte infolge dessen die Schieflage der Gesellschaft nicht erkennen.
Das Landgericht Leipzig hat ferner den für den Jahresabschluss 2004 tätigen Wirtschaftsprüfer zum Schadenersatz gegenüber einem Kapitalanleger verurteilt. Hintergrund war der Umstand, dass der Wirtschaftsprüfer für das Jahr 2004 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben hatte, obwohl der zugrunde liegende Prüfungsbericht– mangels Informationen der Wohnungsbaugesellschaft – noch gar nicht fertig gestellt werden konnte. Der Prüfungsvermerk für das Jahr 2004 wurde sodann ab dem Jahre 2005 in die Verkaufsprospekte der Wohnungsbaugesellschaft aufgenommen. Zahlreiche Anleger dürften nicht auch zuletzt im Vertrauen auf die Richtigkeit der vom Wirtschaftsprüfer ermittelten Zahlen eine Beteiligung bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG als im Ergebnis risikoloses Engagement angesehen haben.
Gleiches gilt für einen anderen Wirtschaftsprüfer, der der Wohnungsbaugesellschaft für das Jahr 2003 einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss, mit einem entsprechenden Prüfsiegel, bestätigt hatte. Gegen diesen Wirtschaftsprüfer sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug eingeleitet worden. Wie ein Studium der uns vorliegenden Akten der Staatsanwaltschaft Leipzig gezeigt hat, war diesem Wirtschaftsprüfer offenbar bereits seit vielen Jahren bewusst, dass das Kapitalanlagemodell der Wohnungsbaugesellschaft früher oder später in die Insolvenz führen musste und dass es sich dabei letztlich um eine Art von modifiziertem Schneeballsystem handelte. Für eine Mandantin unserer Kanzlei werden daher Schadenersatzansprüche auch gegenüber diesem Wirtschaftsprüfer vor dem Landgericht Leipzig geltend gemacht.
Schadenersatzforderungen gegen die Wirtschaftsprüfer sollten möglichst rasch erhoben werden, nachdem jedenfalls Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung bereits drei Jahre nach Zeichnung der Kapitalanlage verjähren.