Klage gegen Sparkasse Kulmbach-Kronach wegen unrichtiger Abrechnung von Prämiensparverträgen erhoben
Die von uns vertretenen Mandanten hatten im Jahre 1992 bei der Rechtsvorgängerin der Sparkasse Kulmbach-Kronach zwei Prämiensparverträge mit 25-jähriger Laufzeit abgeschlossen. Ein konkreter Vertragszins sowie Kriterien, nach denen sich dieser Vertragszins im Laufe der Jahre ändern sollte, waren nicht vereinbart worden. Wie in solchen Sparverträgen damals wohl üblich, wurde lediglich auf den „jeweils gültigen Zinssatz für Spareinlagen dieser Art“ verwiesen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind derartige Klauseln wegen mangelnder Transparenz unwirksam. In den Prämiensparverträgen wäre ein Anfangszinssatz, ein geeigneter Referenzzins sowie die Kriterien, unter denen der Vertragszins sich ändert, zu vereinbaren gewesen.
Als unsere Mandanten nach Beendigung beider Sparverträge und Auszahlung des jeweiligen Guthabens die Sparkasse baten, die Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu prüfen, teilte das Kreditinstitut mit, dass man hierzu nicht in der Lage sei. Denn man befinde sich nicht mehr im Besitz des Preisverzeichnisses aus dem Jahre 1992. Nach Erhebung einer Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärte die Sparkasse nach einer dann offenbar doch möglichen rechnerischen Prüfung, dass sich umgekehrt eine Überzahlung zugunsten des Kreditinstituts errechne. Eine Überprüfung durch Kreditsachverständige der Verbraucherzentrale Sachsen ergab allerdings gegenteilig auf beide Prämiensparverträge einen Zahlungsanspruch unserer Mandanten im Bereich von etwa € 16.000,00. Die Sparkasse bot sodann, allerdings ohne jeglichen rechnerischen Nachweis, an, vergleichsweise und zur Erledigung der Sache einen Betrag von etwas mehr als € 3.000,00 zu bezahlen.
Nachdem das bisherige Verhalten der Sparkasse wenig vertrauenserweckend war, haben sich unsere Mandanten entschieden, Klage vor dem Landgericht Bayreuth zu erheben. Vom Fortgang der Sache werden wir berichten.