Insolvenzen bei P & R Container – Handlungsmöglichkeiten

Über das Vermögen dreier Gesellschaften des P & R-Firmenkonglomerats wurde vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Jaffe als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Das vorläufige Insolvenzverfahren betrifft die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH. Für Anleger wird es hier zunächst darum gehen, Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet wird.

Dessen ungeachtet erhebt sich die Frage, ob die Kapitalanleger über die gravierenden Risiken des Anlagemodells von dem jeweiligen Vermittler zutreffend belehrt worden waren. Wie die jetzige Entwicklung zeigt, hätte also insbesondere darüber aufgeklärt werden müssen, dass es sich keineswegs um ein sicheres Investment handelt, sondern ein Teil- bzw. Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Sofern der Vertrieb über Banken erfolgt war, wird auch zu klären sein, ob man über die Vergütung, die die Bank für ihre Vermittlungstätigkeit erhalten hatte, informiert worden war. Dass über „verdeckte Rückvergütungen“ bei der Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds durch Banken zu belehren ist, entspricht bereits seit geraumer Zeit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Wer noch über eine ältere Rechtsschutzversicherung verfügt, kann die Kosten seiner Rechtsverfolgung – Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und Inanspruchnahme des Vermittlers – zumeist über die Rechtsschutzversicherung abrechnen. Auch dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, da sich die Bedingungswerke der Rechtsschutzversicherer erheblich unterscheiden. In jedem Falle ist es aber sinnvoll, sich zeitnah Rechtsrat zu potentiellen Handlungsmöglichkeiten einzuholen.

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