Betriebsschließungsversicherung: Landgericht München I entscheidet zugunsten des Versicherungsnehmers
Mit Urteil vom 01.10.2020 hat das Landgericht München I entschieden, dass dem Pächter einer Gaststätte, der eine Betriebsschließungsversicherung bei der Versicherungskammer Bayern unterhält, der versicherte Betriebsschließungsschaden zu ersetzen sei. Das Gericht hatte sich in seinem Urteil mit einer ganzen Reihe von Einwendungen des Versicherers auseinanderzusetzen. Im Kern ging es jedoch darum, dass der Versicherer das Coronavirus nicht als versicherte Krankheit bzw. versicherten Krankheitserreger ansah, da dieses in einer Auflistung der Versicherungsbedingungen nicht enthalten war. Enthalten war allerdings ein ausdrücklicher Hinweis auf die §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dort (§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 t) ist, jedenfalls in der
Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt weitgehend Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen zur Abrechnung von Prämiensparverträgen
Am 22.04.2020 hatte das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 5 MK 1/19) seine Entscheidung in dem Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig verkündet. Das Gericht stellte fest, dass die bundesweit von Sparkassen angebotenen Prämiensparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ keine wirksame Zinsanpassungsregelung enthalten. Es müsse daher zunächst ein angemessener und öffentlich zugänglicher Referenzzins bestimmt werden, nac dem sich dann die Änderungen des variablen Vertragszinses richten. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich, dass es sich bei dem bei dem Kreditsachverständigen der Verbraucherzentrale Sachsen verwandten – langfristigen – Zinssatz um einen solchen geeigneten Referenzzins handle. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich ferner, welche weiteren Kriterien bei
Insolvenz der Quantor International Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG und staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
Die Firma Quantor International bot Edelmetallsparpläne an. In den vergangenen Jahren, bis einschließlich zu Beginn des Jahres 2019, erhielten die Anleger jeweils Mitteilungen, welche Menge von Edelmetallen sich – angeblich – in ihrem Depot befinden. Nachdem eine entsprechende Information Anfang des Jahres 2020 nicht mehr versandt wurde, gab dies Anlass zu weiteren Ermittlungen. Wie sich im Zuge unserer Recherchen herausstellte, wurde vom Amtsgericht Bayreuth mit Beschluss vom 01.07.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quantor International Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Nachdem der Insolvenzverwalter wohl Hinweise darauf hatte, dass Edelmetalle nicht in dem den Kunden zugesagten Umfang angeschafft
Kammergericht bestätigt erstinstanzliche Entscheidung
Wir hatten bereits berichtet, dass das Landgericht Berlin die 11 Champions AG am 18.10.2019 zum Schadenersatz verurteilt hatte. Wir hatten für einen Mandanten sowohl Ansprüche wegen Fehlberatung, wegen fehlender Bankerlaubnis sowie auch nach Ausübung des Widerrufsrechts geltend gemacht. Die 11 Champions AG hatte gegen dieses Urteil Berufung zum Kammergericht eingereicht. Bereits in einem ausführlichen Beschluss vom 03.02.2020 wies das Kammergericht die Gegenseite darauf hin, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg habe und beabsichtigt sei, dieses ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Nach Ablauf einer Stellungnahmefrist und nachdem die Gegenseite das Rechtsmittel nicht zurücknahm, erfolgte die Zurückweisung der Berufung in einem
11 Champions AG: Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht!
Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, etwa wegen Fehlberatung über Risiken einer Kapitalanlage, verjähren gemäß § 199 III Satz 1 Ziffer 1 BGB 10 Jahre nach der Entstehung des Schadenersatzanspruchs. Die Rechtsprechung geht von einer Anspruchsentstehung regelmäßig mit der vertraglichen Verpflichtung des Kapitalanlegers aus. Im Falle der 11 Champions AG bedeutet dies, dass Schadenersatzansprüche Tag genau nach Ablauf von 10 Jahren, gerechnet ab Unterzeichnung der Kauf- und Abtretungsverträge, verjähren könnten. Da nach unserer Kenntnis die meisten dieser Verträge im Jahre 2010 geschlossen worden waren, droht im Jahre 2020 die Verjährung dieser Ansprüche. Dies gilt im Übrigen auch für etwaige Schadenersatzansprüche gegen weitere Beteiligte. Es