Aktuelles

von: raostermann

Insolvenzen bei P & R Container – Handlungsmöglichkeiten

Über das Vermögen dreier Gesellschaften des P & R-Firmenkonglomerats wurde vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Jaffe als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Das vorläufige Insolvenzverfahren betrifft die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH. Für Anleger wird es hier zunächst darum gehen, Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet wird. Dessen ungeachtet erhebt sich die Frage, ob die Kapitalanleger über die gravierenden Risiken des Anlagemodells von dem jeweiligen Vermittler zutreffend belehrt worden waren. Wie die jetzige Entwicklung zeigt, hätte

von: raostermann

Klagen gegen 11 Champions AG erfolgreich

Wie wir berichtet hatten, hatten wir für zwei Mandanten unserer Kanzlei im Mai 2017 vor dem Landgericht Bamberg Klagen gegen die 11 Champions AG erhoben. Zur Begründung war auch darauf hingewiesen worden, dass unsere Mandanten von dem Kapitalanlagevermittler vor Ort über die mit einer Kündigung vorhandener Lebensversicherungen und deren Einbringung in das Kapitalanlagemodell der 11 Champions AG verbundenen Risiken nicht aufgeklärt worden waren. Um die gerichtlichen Verfahren rasch zu beenden, war von der 11 Champions AG ein Vergleich angeboten worden, dem zufolge die von uns vertretenen Kapitalanleger das eingesetzte Kapital in Form der ausgezahlten Rückkaufswerte erstattet erhielten. Außerdem entrichtete

von: raostermann

11 Champions zahlt schleppend

Obwohl Fälligkeitszeitpunkte für Auszahlungen an die Kapitalanleger in den Zertifikaten der 11 Champions AG zugesagt wurden, erfolgen fällige Zahlungen erst mit zeitlichen Verzug und nach anwaltlicher Erinnerung. Ob dies in allen Fällen so ist, können wir selbstverständlich nicht beurteilen. Mandanten unserer Kanzlei, deren (Teil-) Rückzahlungen am 01.10. und 01.12.2017 fällig waren, hatten jedenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt keine Rückzahlung erhalten. Erst nachdem durch Anwaltsschreiben die Auszahlungen unter Fristsetzung verlangt worden waren, wurden tatsächlich Zahlungen geleistet. Dies lässt vermuten, dass bei der 11 Champions AG Liquiditätsengpässe bzw. zumindest Zahlungsstockungen bestehen. Andererseits erhalten diejenigen Kapitalanleger, die fällige Auszahlungen nachdrücklich einfordern, das zugesagte

von: raostermann

Rückforderung von Ausschüttungen bei geschlossenen Fonds

Da zwischenzeitlich eine Vielzahl geschlossener Fonds, in den letzten Jahren insbesondere Schifffonds, notleidend oder gar insolvent wurden, wird häufig versucht, von den Kapitalanlegern in früheren Jahren gezahlte Ausschüttungen zurückzufordern. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestehen für derartige Rückforderungsansprüche verschiedene Voraussetzungen insbesondere in Abhängigkeit davon, wer die Rückforderung geltend macht und in welcher Form der Kapitalanleger sich an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. So weist der BGH in seinem Urteil vom 12.03.2013 darauf hin, dass derjenige Kapitalanleger, der sich als Gesellschafter (Kommanditist) beteiligt hatte, nur dann zu einer Rückzahlung an die Gesellschaft selbst verpflichtet sei, wenn der Gesellschaftsvertrag

von: raostermann

Hoffnung für Geschädigte fondsgebundener Versicherungen

Bekanntlich entspricht es zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass dem Zustandekommen von Versicherungsverträgen, die in den Jahren zwischen 1994 und 2007 geschlossen worden waren, widersprochen werden kann, wenn der Versicherer keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilt hatte. Versicherungsnehmer, die sehr verlustträchtige fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen hatten, profitierten bisher von dieser Rechtsprechung allerdings kaum. Denn die Gerichte vertraten die Auffassung, dass an den Fondsanteilen eingetretene Wertverluste nicht im Verantwortungsbereich des Versicherers lägen, der Versicherer also nach Widerspruch nur den aktuellen Gegenwert der Fondsanteile herausgeben müsse. Allerdings hatte der BGH bereits in einem Urteil vom November 2015 darauf hingewiesen, dass dies

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