Brexit: Was tun mit britischen Lebensversicherungsverträgen?
Verstärkt in den letzten Wochen thematisieren die Medien (exemplarisch wird verwiesen auf einen Bericht im Fränkischen Tag vom 13.02.2019, „Gefährdete Versicherungen“) die Konsequenzen, die sich hierzulande für Kunden britischer Lebensversicherungen wie Standard Life oder Scottish Widows (vormals Clerical Medical) ergeben könnten. Von diesen Versicherern erhalten die deutschen Kunden derzeit die Information, dass die Versicherungspolicen auf in der EU ansässige (Tochter-) Gesellschaften übertragen werden sollen. Damit würde zunächst der Insolvenzschutz des britischen Entschädigungsfonds FSCS entfallen. Ein vergleichbarer Schutz besteht in Luxemburg oder Irland, dem Sitz solcher Tochtergesellschaften, nicht. Problematischer ist aus unserer Sicht jedoch ein anderer Gesichtspunkt: Zahlreiche britische Lebensversicherungen
Nachrangdarlehen der Magna Aurelia Investment GmbH und ARTemis Invest GmbH
Wir vertreten einige Kapitalanleger, die den oben genannten Gesellschaften bereits vor einigen Jahren sogenannte „Nachrangdarlehen“ gewährt haben. Der Nachrangdarlehensnehmer hat zwar unter den vereinbarten Bedingungen einen Rückzahlungsanspruch, tritt aber unter bestimmten Voraussetzungen – etwa drohende Überschuldung der Darlehensnehmerin – hinter die Ansprüche anderer Gläubiger zurück. Die Darlehensgeber der Magna Aurelia und auch der ARTemis erhielten in den vergangenen Jahren keine belastbaren Informationen, wie die Darlehensmittel konkret verwandt worden waren und wie erfolgreich die Investitionen sind. Im Grunde genommen handelt es sich hierbei um Vertrauensinvestitionen; wirklich prüfbar ist die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch die Geschäftsführung der Darlehensnehmerinnen nicht. Allein schon die
Insolvenzen bei P & R Container – Handlungsmöglichkeiten
Über das Vermögen dreier Gesellschaften des P & R-Firmenkonglomerats wurde vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Jaffe als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Das vorläufige Insolvenzverfahren betrifft die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH. Für Anleger wird es hier zunächst darum gehen, Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet wird. Dessen ungeachtet erhebt sich die Frage, ob die Kapitalanleger über die gravierenden Risiken des Anlagemodells von dem jeweiligen Vermittler zutreffend belehrt worden waren. Wie die jetzige Entwicklung zeigt, hätte
Klagen gegen 11 Champions AG erfolgreich
Wie wir berichtet hatten, hatten wir für zwei Mandanten unserer Kanzlei im Mai 2017 vor dem Landgericht Bamberg Klagen gegen die 11 Champions AG erhoben. Zur Begründung war auch darauf hingewiesen worden, dass unsere Mandanten von dem Kapitalanlagevermittler vor Ort über die mit einer Kündigung vorhandener Lebensversicherungen und deren Einbringung in das Kapitalanlagemodell der 11 Champions AG verbundenen Risiken nicht aufgeklärt worden waren. Um die gerichtlichen Verfahren rasch zu beenden, war von der 11 Champions AG ein Vergleich angeboten worden, dem zufolge die von uns vertretenen Kapitalanleger das eingesetzte Kapital in Form der ausgezahlten Rückkaufswerte erstattet erhielten. Außerdem entrichtete
11 Champions zahlt schleppend
Obwohl Fälligkeitszeitpunkte für Auszahlungen an die Kapitalanleger in den Zertifikaten der 11 Champions AG zugesagt wurden, erfolgen fällige Zahlungen erst mit zeitlichen Verzug und nach anwaltlicher Erinnerung. Ob dies in allen Fällen so ist, können wir selbstverständlich nicht beurteilen. Mandanten unserer Kanzlei, deren (Teil-) Rückzahlungen am 01.10. und 01.12.2017 fällig waren, hatten jedenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt keine Rückzahlung erhalten. Erst nachdem durch Anwaltsschreiben die Auszahlungen unter Fristsetzung verlangt worden waren, wurden tatsächlich Zahlungen geleistet. Dies lässt vermuten, dass bei der 11 Champions AG Liquiditätsengpässe bzw. zumindest Zahlungsstockungen bestehen. Andererseits erhalten diejenigen Kapitalanleger, die fällige Auszahlungen nachdrücklich einfordern, das zugesagte