Multi Advisor Fund I GbR verklagt „zahlungsunwillige“ Kapitalanleger
Da sich offenbar zahlreiche Kapitalanleger, die Beteiligungen an der Multi Advisor Fund I GbR gezeichnet hatten, falsch beraten fühlen, wurden oftmals die Zahlungen an diese Gesellschaft eingestellt. Die Multi Advisor Fund I GbR und die von ihr beauftragte Münchner Rechtsanwaltskanzlei gehen aber gegen „zahlungsunwillige“ Kapitalanleger konsequent vor. Wer auf ein außergerichtliches Zahlungsverlangen der Rechtsanwälte nicht reagiert, muss mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wir vertreten vor den Landgerichten Bamberg, Nürnberg-Fürth und Aschaffenburg mehrere Anleger dieser Gesellschaft, die auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Einwendungen gegen das Zahlungsverlangen können eine (beweisbare) Fehlberatung sein; außerdem genügt die Widerrufsbelehrung der Multi Advisor Fund
Verkürzung des Rechtsschutzversicherungsschutzes durch neue Allgemeine Rechtsschutzbedingungen
Viele Rechtsschutzversicherer sind offenbar bestrebt, auch die Verträge ihrer Altkunden auf „aktuellen Stand“ zu bringen. Dies bedeutet in vielen Fällen, dass Versicherungsvermittler unter irgend einem Vorwand den geltenden Rechtsschutzversicherungsvertrag geringfügig verändern und versuchen, neue – meist für den Versicherungsnehmer ungünstigere – Rechtsschutzbedingungen ARB in den Versicherungsvertrag einzubeziehen. Insbesondere auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts führt dies zum Teil zu einer empfindlichen Verkürzung des Rechtsschutzversicherungsschutzes, da in den aktuellen ARB verschiedener Gesellschaften plötzlich die Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts völlig oder zumindest weit überwiegend ausgeschlossen wird. Wie unsere Erfahrungen zeigen, werden Versicherungsnehmer über diese Einschränkung ihres Rechtsschutzversicherungsschutzes anlässlich von „Vertragsumstellungen“
Firma Südwest wiederholt zum Schadenersatz verurteilt
Gegen die Südwest Finanz-Vermittlung Zweite AG und ihre Schwestergesellschaften konnten einige weitere gerichtliche Entscheidungen erstritten werden. Nach wie vor werden offenbar die hochriskanten atypisch stillen Beteiligungen dieser Gesellschaften des grauen Kapitalmarkts durch die Vermittler als sicher, hochrentierlich und steuerwirksam angeboten. In seinem Urteil vom 23.05.2006 gelangte das Landgericht Marburg daher zu dem Ergebnis, dass das Totalverlustrisiko von dem Vermittler nicht in ausreichender Deutlichkeit dargestellt, sondern im Gegenteil verharmlost worden sei. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Südwest Finanz-Vermittlung Zweite AG am 28.10.2005 ohne Beweisaufnahme zum Schadenersatz, da es eine unzureichende Aufklärung des dortigen Kapitalanlegers über spezifische Risiken einer
Gewerbefonds „Wuppertal“, „Großenhain“ und „Lauter“
Auch bei diesem Kapitalanlagemodell aus den frühen neunziger Jahren dürfte ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes vorliegen. Die Gesellschafter, die Anteile an diesen geschlossenen Immobilienfonds erwarben, hatten selbst lediglich dem Geschäftsbesorger, der VÖD Vermögensbildungsgesellschaft für den öffentlichen Dienst mbH, Vollmacht zum Erwerb der Fondsanteile sowie zur Aufnahme der notwendigen Bankkredite erteilt. Finanziert wurden, soweit ersichtlich, alle Anteile über die damalige Hypo Bank AG. Die Rechtsnachfolgerin der Hypo Bank AG, die Hypo Vereinsbank AG, zeigt sich in außergerichtlichen Verhandlungen vergleichsbereit und bietet an, auf einen Teil der jeweiligen Restforderung zu verzichten. Wie weitgehend die Bank den Darlehensnehmern entgegen kommt,
Alpina Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Ansparplan 3 KG / BVA GmbH & Co. Ansparplan 3 KG
Eine Reihe von Kapitalanlegern hatte gegen Ende der Neunziger Jahre Treuhand-Kommanditbeteiligungen der damaligen Alpina GmbH & Co. KG gezeichnet. Die Alpina firmiert, nachdem der Name wohl „zu bekannt“ geworden war, aktuell unter der Bezeichnung „BVA GmbH & Co. Ansparplan 3 KG“. Wie uns Kapitalanleger mitteilten, wurden auch diese riskanten Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts als sichere Anlagen insbesondere zur privaten Altersvorsorge angeboten. Bezeichnenderweise vermitteln auch die Emissionsprospekte der Alpina vom Oktober 1997 den Eindruck, man habe es mit einer sicheren Kapitalanlage zu tun, die herkömmlichen Anlageformen auch hinsichtlich der Rendite überlegen sei. Die in den Zeichnungsscheinen enthaltene Widerrufsbelehrung genügt den