Aktuelles

von: raostermann

Berufsunfähigkeit aufgrund unzumutbarer Schmerzen bei der Ausübung der Berufstätigkeit

Dass insbesondere chronische Schmerzen zur Berufsunfähigkeit führen können, hatte der Bundesgerichtshof bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt. Aus zwei neueren Entscheidungen des saarländischen Oberlandesgerichts aus dem Jahre 2014 und des OLG Karlsruhe vom September 2016 lassen sich die Voraussetzungen, die für eine Berufsunfähigkeit wegen dauerhafter Schmerzen vorliegen müssen, entnehmen. Danach müssen die entweder auf organische oder psychische/psychosomatische Ursachen zurückzuführenden Schmerzen eine gewisse Intensität erreichen. Hinzukommt, dass diese Schmerzen dazu führen müssen, dass der Versicherungsnehmer mehr als die Hälfte seiner früheren täglichen Arbeitszeit nicht mehr in zumutbarer Weise durchstehen kann. Die Schmerzzustände müssen also zu mindestens über

von: raostermann

Insolvenz der Securenta AG und Göttinger-Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG a. A.

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR KAPITALANLEGER Nachdem wir die Kapitalanlagegesellschaften der „Göttinger-Gruppe“ jahrelang erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch genommen hatten – die letzten obsiegenden Entscheidungen des Landgerichts Göttingen datieren vom 22.03. und 28.06.2007 – wurde über das Vermögen beider Anlagegesellschaften durch das Amtsgericht Göttingen bzw. das Amtsgericht Berlin das Insolvenzverfahren eröffnet. Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Kapitalanleger dieser Gesellschaften in den Insolvenzverfahren. Es kommt dort darauf an, die Insolvenzverwalter dazu zu veranlassen, die Rückzahlungsforderungen der Mandanten in einem möglichst günstigen Rang anzuerkennen, so dass Aussicht besteht, zumindest einen Teil des eingezahlten Kapitals im Zuge dieser Insolvenzverfahren erstattet zu erhalten. Daneben wird es möglicherweise

von: raostermann

Hoffnung für Kapitalanleger der Wohnungsbauges. Leipzig West AG

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig haben sich Pierre Klusmeyer als Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft und Jürgen Schlögel als deren Mehrheitsaktionär wegen eines gemeinschaftlichen Betrugs in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht. Das Strafverfahren dauert – im Januar 2009 – noch an. Die Mehrheit der Kapitalanleger wird indes eher daran interessiert sein, wo und mit welchen Erfolgsaussichten zivilrechtlich Schadenersatz geltend gemacht werden kann. Zum Schadenersatz verpflichtet sind selbstverständlich Herr Klusmeyer und Herr Schlögel, wobei sich natürlich die Frage stellen wird, ob diese beiden Hauptverantwortlichen nicht bereits von einer Vielzahl von Kapitalanlegern in Anspruch genommen werden. Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

von: raostermann

Betrug mit Bankgarantien

Auf dem grauen Kapitalmarkt werden immer wieder traumhafte Gewinne versprochen, die durch den Handel mit Bankgarantien erwirtschaftet werden sollen. Diese Bankgarantien, die zumeist englische Bezeichnungen wie „Stand By Letter of Credit“ (SLC), „Prime Bank Guaranties“ (PBG) oder auch „Certificate of Diposit“ (COD) tragen, sind jedoch eine Erfindung betrügerischer Anlagevermittler. Tatsächlich existiert ein solcher Handel nicht. Der Handel mit „SLC“ bzw. „SBLC“ – Stand By Letter Of Credit – gewinnt dabei nach unseren Beobachtungen internationale Dimensionen. So wird potenziellen Investoren aus Entwicklungsländern, aber auch aus Deutschland vorgespiegelt, dass die Errichtung ganzer Industriebetriebe im Wert von Hunderten von Millionen Euro größtenteils

von: raostermann

Insolvenzverfahren der „Euro-Gruppe“ aus Würzburg

Für die verschiedenen Aktiengesellschaften der „Euro-Gruppe“ wurde Insolvenzantrag gegen Ende des Jahres 2005 gestellt. Die Aktiengesellschaften hatten mehrere Tausend Kapitalanleger zur Zeichnung atypisch stiller Beteiligungen veranlasst. Auch über das Vermögen der zur „Euro-Gruppe“ gehörigen Vertriebsgesellschaft, der AVB GmbH, wurde durch das Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht – das Insolvenzverfahren eröffnet. Führend ist zunächst aufgrund der spezifischen Konzeption der „Euro-Gruppe“ das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ibeka Immobilienbeteiligung AG. Nach einem vom Insolvenzverwalter erstellten Insolvenzplan vom 05.01.2007 können Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 Insolvenzordnung mit Rückzahlung von 61 % des jeweils zur Insolvenztabelle festgestellten Betrages rechnen, nachrangige Gläubiger, also „normale“

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